Gemeinsames Lernen
Einige Kinder benötigen zur Bewältigung der schulischen Anforderungen besondere Hilfen und Förderung. Dafür wurde der Begriff ‚sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf‘ geprägt.
Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz ist in Nordrhein-Westfalen die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen in Landesrecht umgesetzt worden. Alle Kinder mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung haben grundsätzlich damit das Recht auf Zugang zu allgemeinen Schulen. Die Beschulung an Förderschulen bleibt auf Wunsch der Eltern aber weiterhin möglich. In der allgemeinen Schule wird der Unterricht als Gemeinsames Lernen für Schülerinnen und Schüler mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Klassenverband oder in der Lerngruppe erteilt.
Schulen des Gemeinsamen Lernens im Kreis Heinsberg:
Die sonderpädagogische Unterstützung ergänzt die allgemeine schulische Förderung von Kindern mit Behinderungen oder Entwicklungsverzögerungen. Die sonderpädagogische Unterstützung uHauptschulen und Grundschulen in Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg und Wegberg)mfasst die Förderschwerpunkte
Hören und Kommunikation Sehen Körperliche und motorische Entwicklung Lernen Sprache Emotionale und soziale Entwicklung Geistige Entwicklung
Art und Umfang des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs kann dabei variieren.
Wenn Sie als Eltern meinen, dass Ihr Kind eine sonderpädagogische Unterstützung benötigt, können Sie sich bereits rechtzeitig vor der Einschulung beraten lassen. Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner ist immer zunächst die jeweilige Schulleitung der gewünschten Schule.
Die sonderpädagogische Unterstützung hat im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schulen das Ziel, die Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung zu den Abschlüssen zu führen, die nach dem Schulgesetz vorgesehen sind (zielgleich). In den Förderschwerpunkten Lernen und Geistige Entwicklung erfolgt der Unterricht zieldifferent, so dass die Schülerinnen und Schüler zu eigenen Abschlüssen geführt werden. Im Förderschwerpunkt Lernen ist der Erwerb eines dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschlusses möglich.
Über den Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und die Förderschwerpunkte entscheidet die Schulaufsichtsbehörde. Dazu holt sie ein sonderpädagogisches Gutachten und - bei Bedarf - auch ein medizinisches Gutachten der unteren Gesundheitsbehörde ein und beteiligt die Eltern. Einzelheiten zum Verfahren und zu den einzelnen Förderschwerpunkten sind in der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke geregelt.
Auch hierzu ist die Schulleitung Ihr erster Ansprechpartner.
Darüberhinaus stehen Ihnen auch die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Schulamt für den Kreis Heinsberg für Nachfragen hinsichtlich des Gemeinsamen Lernens an den Grund-, Haupt- und Förderschulen im Kreis Heinsberg zur Verfügung:
Koordination:
Frau Helzle
Tel.: 02452-134033 E-Mail: Christiane.Helzle@Kreis-Heinsberg.de
Inklusionsfachberater:
Frau Kilian
Tel.: 02404-579156 E-Mail: Kilian@bk-alsdorf.de
Herr Benger
Tel.: 02452-134027 E-Mail: Dirk.Benger@Kreis-Heinsberg.de
Schulaufsichtsbeamte:
Herr Esser
(Grundschulen in Heinsberg, Gangelt, Selfkant, Waldfeucht, Geilenkirchen und Übach-Palenberg)
Tel.: 02452-134080 E-Mail: Christoph.Esser@Kreis-Heinsberg.de
Herr Hellmich
(Förderschulen und Hauptschulen)
Tel.: 02425-134070 E-Mail: Armin.Helmich@Kreis-Heinsberg.de
Frau Dr. Hosterbach
(Grundschulen in Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg und Wegberg)
Tel.: 02452-134090 E-Mail: Hildegard.Hosterbach@Kreis-Heinsberg.de
Schulverwaltungsfachliche Mitarbeiterinnen:
Frau Nacken (Buchstabe A-K)
Tel.: 02452-134023 E-Mail: Annemie.Nacken@Kreis-Heinsberg.de
Frau Feik (Buchstabe L- Z)
Tel.: 02452-134035 E-Mail: Katrin.Feik@Kreis-Heinsberg.de
Hier finden Sie weitere Informationen zum Sonderpädagogischen Förderbedarf.
