Leitung
Die Schulaufsicht für Grund-, Haupt- und Förderschulen wird im Kreis Heinsberg durch das Schulamt ausgeübt. Das Schulamt für den Kreis Heinsberg besteht aus dem Landrat des Kreises sowie drei schulfachlichen Schulaufsichtsbeamten.
Die Schulaufsicht gliedert sich in den schulfachlichen, den verwaltungsfachlichen und den gemeinsamen Dienstbereich.
Im Schulamt für den Kreis Heinsberg werden die schulfachlichen Aufgaben, insbesondere die pädagogischen, unterrichtsfachlichen sowie schul- und unterrichtsorganisatorischen Angelegenheiten, von den Schulaufsichtsbeamten wahrgenommen.
Der verwaltungsfachliche Dienstbereich, d.h. die übertragenen Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten (insbesondere verwaltungs-, beamten- und tarifrechtliche Obliegenheiten) werden vom Landrat bzw. seinem Vertreter wahrgenommen. Hierzu stellt er entsprechendes verwaltungsfachliches Personal des Amtes für Bildung und Kultur des Kreises Heinsberg zur Verfügung.
Gemeinsame Angelegenheiten werden einvernehmlich zwischen den Mitgliedern des Schulamtes entschieden. Hierzu gehören die Leitung und solche Aufgaben, die sowohl den schulfachlichen als auch den verwaltungsfachlichen Bereich betreffen.